NR WilmersDorf
Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede Person, Firma oder Organisation werden, sofern sie bereit
ist, bargeldlosen Handel über das vom Wilmers-Dorf zur Verfügung
gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der
Anmeldung.
- Das Mitglied erkennt hiermit die Regeln im Wilmers-Dorf an.
- Kündigungen sollen 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Ein bei
Beendigung der Mitgliedschaft negativer Kontostand sollte aus Gründen der
Fairness durch eine angemessene Euro-Spende ausgeglichen werden.
- Handelt ein Mitglied offensichtlich zum Schaden der Gemeinschaft, kann es von
der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.