NR WilmersDorf

Mitgliedschaft

  • Mitglied kann jede Person, Firma oder Organisation werden, sofern sie bereit ist, bargeldlosen Handel über das vom Wilmers-Dorf zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung.
  • Das Mitglied erkennt hiermit die Regeln im Wilmers-Dorf an.
  •  Kündigungen sollen 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Ein bei Beendigung der Mitgliedschaft negativer Kontostand sollte aus Gründen der Fairness durch eine angemessene Euro-Spende ausgeglichen werden.
  • Handelt ein Mitglied offensichtlich zum Schaden der Gemeinschaft, kann es von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.